AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der scola.digital

Stand: 13. August 2025

 

§ 1 Geltung, Maßgebliche Bedingungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der scola.digital (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt ebenso für Kostenvoranschläge und Budgetplanungen.
  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. An die Agentur gerichtete Angebote kann diese innerhalb von 14 Tagen annehmen.
  3. Der genaue Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen (Beratung, Interims- & externes Projektmanagement, Erstellung von Websites, Erstellung von Online-Shops) ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
  4. Von der Agentur erstellte Besprechungsprotokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Widerspricht der Kunde dem Inhalt nicht binnen 5 Werktagen schriftlich, wird der Inhalt des Protokolls verbindlicher Vertragsbestandteil.

 

§ 3 Abnahme, Fristen und Vergütung

  1. Von der Agentur genannte Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Erbringt die Agentur Werkleistungen (insbesondere die Erstellung von Websites oder Online-Shops), gilt Folgendes: Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist der Kunde innerhalb von 10 Werktagen zu einer schriftlichen Abnahmeerklärung verpflichtet. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme). Die Inbetriebnahme der Leistung durch den Kunden gilt ebenfalls als stillschweigende Abnahme. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wurde keine Vergütung vereinbart, gelten die üblichen Stundensätze der Agentur.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
  5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

§ 4 Änderungswünsche und Mehraufwand

  1. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen, die vom ursprünglichen Auftrag abweichen, stellt dies einen „Change Request“ dar. Die Agentur prüft die Machbarkeit und erstellt ein Angebot über den daraus resultierenden Mehraufwand.
  2. Dieser Mehraufwand ist grundsätzlich nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 dieser Bedingungen zu vergüten. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen.
  3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen nachzukommen, die sich auf bereits abgenommene Teilleistungen beziehen.

 

§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Sämtliche von der Agentur geschaffenen Leistungen und Werke sind persönliche geistige Schöpfungen und durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Alle Rechte daran stehen ausschließlich der Agentur zu.
  2. Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Umfang der Nutzungsrechte (einfach/ausschließlich, räumlich, zeitlich) wird im Angebot spezifiziert.
  3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist in der Regel zusätzlich zu vergüten.
  5. Die Überlassung von Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  6. Die Agentur ist berechtigt, auf den erstellten Werbemitteln und Websites einen Urhebervermerk in angemessener Form anzubringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vermerk ohne Zustimmung der Agentur zu entfernen.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel an der Leistung haftet die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgenden Einschränkungen: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme (ausgenommen davon sind Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstvertrags).
  2. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Mangel auf fehlerhafter Mitwirkung des Kunden (gem. § 7) oder auf von ihm bereitgestellten, fehlerhaften Materialien beruht oder wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Veränderungen an der Leistung vorgenommen hat.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Für Inhalte (Texte, Bilder, etc.), die der Kunde bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, diese Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (z.B. Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht) zu überprüfen.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Er stellt der Agentur alle für die Projektdurchführung erforderlichen Zugänge, Informationen, Daten und Unterlagen (z.B. Texte, Bilder, Logos, Zugänge) rechtzeitig, vollständig und in einem gängigen Format zur Verfügung.
  2. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Pflicht geltend gemacht werden.
  3. Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur und können zu einer entsprechenden Verschiebung von Fristen führen.

 

§ 8 Referenznennung

  1. Der Kunde erteilt der Agentur das Recht, den Namen des Kunden, dessen Logo sowie das durchgeführte Projekt nach dessen Abschluss als Referenz in ihren eigenen Werbe- und Marketingmaterialien (z.B. auf der Website, in Präsentationen, in sozialen Medien) unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt zu nennen und darzustellen.
  2. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit aus einem wichtigen Grund schriftlich widerrufen werden.

 

§ 9 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.